Fachanwalt für Medizinrecht

Arzthaftung – Schadensersatz und Schmerzensgeld

Sie haben einen Gesundheitsschaden erlitten oder haben sogar in Ihrer Familie den Tod eines nahen Angehörigen zu beklagen? Sie sind der Auffassung, dass eine fehlerhafte ärztliche Behandlung oder unzureichende Aufklärung über die Risiken der Behandlung stattgefunden hat? Ich vertrete Ihre Ansprüche gegenüber Ärzten, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen etc. Als Fachanwalt für Medizinrecht habe ich mich auf die Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld nach ärztlichen Behandlungsfehlern und Aufklärungsfehlern spezialisiert.

Hilfe bei Behandlungsfehlern und Aufklärungsfehlern

Seit vielen Jahren berate und vertrete ich als Patientenanwalt ausschließlich die Patientenseite im Arzthaftungsrecht und damit verbundenen Rechtsgebieten. Als Fachanwalt für Medizinrecht verfüge ich daher über eine breite praktische Erfahrung in der Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen nach Behandlungsfehlern und Aufklärungsfehlern. Grundsätzlich kann es bei jeder Art von Behandlung zu einer Schädigung kommen. Daher umfasst meine Erfahrung ein sehr breites Spektrum an Schadensfällen aus sehr unterschiedlichen medizinischen Fachgebieten.

Ärzte schulden ihren Patienten eine Behandlung, die den Regeln der ärztlichen Kunst entspricht, die „lege artis“ ist. In rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Ärzten und Patienten ist daher oft die Frage zu klären, ob Behandlungsfehler oder sogar grobe Behandlungsfehler passiert sind. Was hätte der Arzt anders machen müssen? Hätte er früher reagieren müssen? War die gestellte Arbeitsdiagnose zutreffend? War die gewählte Therapie die richtige für den Patienten? Als Fachanwalt für Medizinrecht bin ich in der Lage Ihnen Wege aufzuzeigen, wie Sie Antworten auf solche Fragen bekommen können. Neben Behandlungsfehlern führen Aufklärungsfehler zu Ansprüchen aus Arzthaftung. Um Aufklärungsfehler aufzudecken, muss in der Regel die ärztliche Dokumentation beschafft und ausgewertet werden.

Aufgrund meiner jahrelangen praktischen Erfahrung im Arzthaftungsrecht und Medizinrecht, verfüge ich über das fachliche und praktische Know-how, um die notwendigen Schritte zu unternehmen, damit Sie nach Möglichkeit Ihre Interessen durchsetzen können. Im Arzthaftungsrecht vertrete ich ausschließlich die Patientenseite. Dadurch ist gewährleistet, dass Interessenskollisionen ausgeschlossen sind.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

Vertretung durch Fachanwalt

angepasster Service

transparente Kosten

Als Patientenanwalt setze mich für Sie ein!

Ihre Situation verstehe ich sehr gut. Ich bin Fachanwalt für Medizinrecht und ich habe regelmäßig mit Menschen zu tun, die statt erhoffter Heilung oder Linderung von Beschwerden nichts als Ärger, Enttäuschung und aufgrund langer Krankheit nicht selten große finanzielle Sorgen haben. In dieser Situation sind mein medizinrechtliches Fachwissen und meine praktische Erfahrung als Patientenanwalt gefragt. Meine Spezialisierung innerhalb des Medizinrechts liegt im Arzthaftungsrecht und bei der Durchsetzung von Patientenrechten.

Zögern Sie nicht und werden Sie gleich tätig

Ansprüche auf Zahlung von Schadensersatz und ein angemessenes Schmerzensgeld unterliegen regelmäßig der 3-jährigen Verjährungsfrist. Dieser Zeitraum ist nicht zu kurz bemessen, jedoch sind viele kleine Schritte zu unternehmen, bis Geschädigte eine Entschädigung erhalten. Daher sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse nicht unnötig zögern und jetzt handeln

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Haben Sie noch Fragen? Sprechen Sie mich direkt an unter:

0951/160 950 50

 

Über Rechtsanwalt David Urbanik

Ich bin in Bamberg aufgewachsen, verheiratet und Vater von 3 Söhnen. Nach dem Abitur und dem  Studium der Rechtswissenschaften an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg habe  ich das Referendariat am Oberlandesgericht Bamberg absolviert. Anschließend wurde ich im Jahr 2009 als Rechtsanwalt zugelassen.

Ich stehe Ihnen von Anfang an zur Seite und helfe Ihnen kompetent bei allen notwendigen Entscheidungen, damit Sie Ihre Ansprüche durchsetzen können.

Als Fachanwalt für Medizinrecht (seit 2014) und Fachanwalt für Verkehrsrecht (seit 2014) verfüge ich  über langjährige praktische Erfahrung und spezielle Kenntnisse bei der Abwicklung von  Personenschäden und Personengroßschäden. In diesem Bereich werde ich u.a. als Prozessanwalt  für verschiedene deutschlandweit tätige Versicherungsgesellschaften tätig.

 

Welcher Weg ist der Richtige? Und was kostet es mich?

Bei vermuteten Behandlungs- oder Aufklärungsfehlern berate ich Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten zur Durchsetzung Ihrer Interessen einschließlich der voraussichtlich zu erwartenden Kosten. In Arzthaftungssachen ist es regelmäßig notwendig ärztliche Gutachten zur Qualität der Behandlung einzuholen. Diese sind oft streitentscheidend. Auch insoweit zeige ich Ihnen Ihre Möglichkeiten auf und wählen gemeinsam mit Ihnen einen möglichst erfolgversprechenden Weg aus.

Der Versicherer zahlt nicht?

Patienten sind bei vermuteten Arztfehlern nicht auf sich allein gestellt. Bei nachweislichen Arztfehlern haben Patienten umfassende Rechte, die auch einen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld einschließen können. In meiner täglichen Praxis erlebe ich oft, dass Versicherer trotz gutachterlich bestätigter Behandlungsfehler nicht in die Regulierung eintreten wollen. Auch in dieser Situation finde ich eine für Sie passende Lösung. Ich berate Sie über Chancen und Risiken einer rechtlichen Auseinandersetzung, lote gemeinsam mit Ihnen Verhandlungsspielräume aus und führe für Sie die außergerichtlichen Gespräche mit den Sachbearbeitern der Versicherer – auf Augenhöhe. Ist trotz allem eine einvernehmliche Lösung nicht möglich, setze ich Ihre Rechte erforderlichenfalls auch vor Gericht durch.

So helfe ich Ihnen konkret:

  • Beschaffung aller Behandlungsunterlagen und Einholung der notwendigen medizinischen Gutachten beim MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung)
  • Feststellen Ihrer berechtigten Ansprüche (insbesondere Erwerbsschaden, Haushaltsführungsschaden, vermehrte Bedürfnisse etc.) und der Höhe eines angemessenen Schmerzensgeldes
  • Führen von Verhandlungen mit Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern und ihren Versicherungen auf Augenhöhe
  • Ausschöpfen aller rechtlichen Möglichkeiten – erforderlichenfalls auch im Gerichtsverfahren
  • Unterstützung bei Schlichtungsverfahren vor der Landesärztekammer

Ich begegne täglich Menschen, die nach einem schweren Schicksalsschlag aus ihrem Alltag gerissen wurden und verzweifelt sind. Diesen Menschen wieder eine Perspektive aufzuzeigen, ist der Grund, warum ich diesen Beruf so gerne ausübe.

Rechtsanwalt David Urbanik

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